Abrechnung

Eine Abrechnung mit Krankenkassen ist über die Praxis nicht möglich, aber Du kannst prüfen, ob sich Deine Krankenversicherung an den Kosten beteiligt oder einen Anteil übernimmt.


Ebenso steht es Dir offen, die entstandenen Kosten ggf. als „Außergewöhnliche Belastungen“ oder "Sonderausgaben" geltend zu machen.


Erstgespräch: 60,00 Euro


Bei einem gegenseitigen Kennenlernen können wir über Dein Anliegen ins Gespräch kommen. Wir entscheiden gemeinsam, ob ein Arbeiten miteinander vorstellbar ist.


Gesprächshonorar:  60,00 Euro (60 Minuten)
Unternehmen:     110,00 Euro (60 Minuten)

  

Angebotspreise, Workshopgebühren, Vorträge: Wie auf der Webseite beschrieben!

 

Preise: Kurz-Termin und 3 Elemente Kurzzeitbegleitung